Wie kommt es, dass eine Kinderkrankheit wie Masern die Bundesregierung zu so einem gewaltigen Schritt einer Impfpflicht bewegt hat? Vor allem Säuglinge und ältere Menschen sollen davon profitieren. Ist das durch eine Impfpflicht zu erreichen? Gäbe es nicht auch Lösungen, die auf freier Entscheidung gründen? Sind Masern wirklich so gefährlich, dass ein Impfzwang gerechtfertigt ist – und ist eine Impfpflicht überhaupt rechtskonform?
Impfpflicht
Das Masernschutzgesetz (MSG) wurde vom Bundestag im November 2019 verabschiedet und trat ab März 2020 deutschlandweit in Kraft.
Ein demokratisches Selbstverständnis setzt voraus, dass der Beschluss einer Impfpflicht, der eine medizinische Maßnahme zwingend vorschreibt, nur als letztes Mittel gewählt werden darf, um eine akute Gefahr besonderen Ausmaßes abzuwenden. Eine solche Situation ist im Moment nachweislich nicht gegeben.
3 Gründe für Impfpflicht
Im Wesentlichen gibt es drei Gründe, die zur Impfpflicht geführt haben. Politische, wirtschaftliche und medizinische Interessen sind im Gesundheitssystem untrennbar miteinander verwoben. Die Impfpflicht hat ihren Ursprung in einem sehr ehrgeizigen Programm der WHO von 1984. Darin wurde beschlossen, bis zum Jahr 2000 neben Polio und Diphterie auch die Masern auszurotten.
Kann man Masern ausrotten?
Theoretisch ist das tatsächlich möglich, da der Mensch hier der einzige Wirt des Erregers ist. Eine Immunität bei mindestens 95% der Bevölkerung über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten könnte daher zu einer Eliminierung des Erregers führen.
Mit einer weltweiten Ausrottung der Masern rechnet die WHO derzeit nicht vor dem Jahr 2100! (S. 548f)
Warum wird so massiv gegen Masern vorgegangen?
Öffentliche Empfehlungen im Gesundheitswesen unterliegen immer auch dem Einfluss verschiedener wirtschaftlicher Interessensvertreter. An neuen Impfstoffen wird nicht im universitären, sondern nur im industriellen Sektor der Wissenschaft geforscht. Wissenschaft und Industrie bzw. deren Entscheidungsträger sind dabei persönlich und finanziell miteinander verbunden.
So wurde zum Beispiel die TOKEN-Studie, die Aussagen zu Todesfällen bei Kleinkindern zwischen dem 2. und 24. Lebensmonat trifft, von den Impfstoffherstellern Sanofi Pasteur und Glaxo Smith Kline finanziert. Fraglich bleibt, ob man davon wirklich objektive Aufklärung erwarten kann.
Kosten-Nutzen-Rechnungen führen im maroden deutschen Gesundheitssystem dazu, dass häufig eine kostengünstige Alternative anstelle einer besseren und sicheren medizinischen Maßnahme empfohlen wird.
Nehmen wir das aktuelle Beispiel von Cytotec, einem Magenschutzmittel, das bis heute (Februar 2020) in jeder zweiten deutschen Geburtsklinik als wehenförderndes Medikament eingesetzt wird, obwohl es dafür gar nicht zugelassen ist. Einziger Grund: Eine Tablette Cytotec kostet 1 Euro und ein zugelassenes Medikament das hundertfache.
Der Hersteller Searl warnte bereits vor zwanzig Jahren vor den Gefahren des Medikaments in der Geburtshilfe: “Zu den schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen, die nach der Off-Label-Anwendung von Cytotec bei schwangeren Frauen gemeldet wurden, gehören der Tod der Mutter oder des Fötus; eine Überstimulation der Gebärmutter, Ruptur oder Perforation der Gebärmutter”. Und trotzdem überzeugen viele deutsche Ärzte auch heute noch schwangere Frauen von der Unbedenklichkeit, die mit dem Einsatz dieses Medikaments verbunden ist.
Auch Impfungen sind vergleichsweise billig – die medizinische Behandlung von Masern ist für die Krankenkassen deutlich teurer. Eltern, die ein erkranktes Kind pflegen, tragen in dieser Zeit nicht zur monetären Wertsteigerung bei. Welcher Staat und welcher Arbeitgeber, der den Gesetzen des Kapitalismus verpflichtet ist, kann sich das leisten?
Wir leben in einer Gesellschaft, in der allzeit einsatzbereite, doppelverdienende Eltern gefordert sind, auch wenn die Bedürfnisse der heranwachsenden Generation dabei häufig vernachlässigt werden und Kinder oft ohne Not schon im ersten Lebensjahr ganztägig fremdbetreut werden.
Wer hier wirklich gefährlich erkrankt ist, wird sich noch zeigen. Sind es die Kinder, die Masern bekommen? Oder ist es vielmehr eine Gesellschaft, die zu restriktiven Maßnahmen greift, um kurzfristige Erfolge zu feiern, und dabei die langfristigen und womöglich fatalen Folgen ignoriert?
Lesen Sie mehr über das Dilemma zwischen Pathogenese und Salutogenese.
Gibt es nur eine Impfpflicht gegen Masern?
Beim Masernschutzgesetz (MSG) handelt es sich auf dem Papier um eine Impfpflicht gegen Masern. In der Realität ist es aber eine Impfung gegen derzeit drei bis vier Kinderkrankheiten (Masern, Röteln, Mumps, ggf. Windpocken), die erzwungen wird, da der Einzelimpfstoff gegen Masern in Deutschland im Jahr 2017 vorsorglich vom Markt genommen wurde.
Gibt es einen Einzelimpfstoff gegen Masern?
Nein. Der letzte Masern-Einzelimpfstoff (Measles Vaccine Live), der die Bedingungen des Masernschutzgesetzes (MSG) erfüllte, ist seit Anfang Dezember 2023 nicht mehr bestellbar. Die Lizenz hat zum 29. Dezember 2023 ihre Gültigkeit verloren. Daher gibt es aktuell keine Alternative mehr zu einer faktischen Impfpflicht mit Kombinationsimpfstoffen.
Wer entscheidet gegen was geimpft wird?
Die Bundesregierung überlässt damit die verantwortungsvolle Entscheidung, gegen welche Krankheiten in Zukunft geimpft wird, den Funktionären der pharmazeutischen Industrie. Es ist kein Geheimnis, dass der Fokus von Impfstoffherstellern in erster Linie umsatzorientiert ist.
Tod durch Masern
“Masern kann zum Tod führen” ist im wahrsten Sinne das “Totschlagargument” der Impfbefürworter. Man könne durch die Masernimpfung Menschenleben retten! Wer möchte das nicht? Aber: Eine gesetzlich verordnete Impfpflicht polarisiert, spaltet die Gesellschaft vorsätzlich und hat damit nur Verlierer als Folge.
Als Hauptgrund für noch auftretende Masernfälle wird ein mangelhafter Impfschutz genannt. Die Gründe für einen unzureichenden Impfschutz sind landestypisch vielfältig. Neben einer unzureichenden Gesundheitsversorgung stellen Fehlinformationen und Misstrauen gegenüber Impfungen laut WHO das größte Problem da. Und eben Fehlinformationen und Misstrauen wachsen in beiden Lagern der Impfbefürworter und Impfgegner seit Ankündigung der Impfpflicht ab März 2020 in einem beunruhigendem Maße.
Die Trumpisierung der Impfdiskussion
Faktencheck Masern 2018:
Dem Robert Koch-Institut wurden für 2018 insgesamt 543 Masernerkrankungen übermittelt. Weit über die Hälfte der Erkrankungen (69 %; 2017: 58 %) traten bei Patienten im Alter von 10 Jahren oder älter auf. Bei 487 (90 %) war der Impfstastus bekannt. Von diesen wurden 98 (20 %) als geimpft und 389 (80 %) als ungeimpft übermittelt.
Komplikationen wurden bei zwischen 1,1% und 8,4% aller gemeldeten Masernerkrankungen gemeldet. Eine Enzephalitis/Meningitis trat im Rahmen der akuten Masernerkrankungen im Jahr 2018 nicht auf. Bei 9 der 400 Erkrankungen (2%, 2017: 3%) wurde eine Lungenentzündung und bei 2 Patienten (0,5%, 2017: 1%) eine Mittelohrentzündung im Verlauf der Masernerkrankung dokumentiert. Dies scheint in keinster Weise auf eine bedrohliche Gefahr durch Masern hinzudeuten!
Seit Beginn der Meldepflicht 2001 bis 2018 wurden 8 Todesfälle aufgrund von Masern registriert.
Im Vergleich: 9.724 Menschen sind auf deutschen Autobahnen von 2001-2018 tödlich verunglückt. Als häufigste Unfallursache wird überhöhte Geschwindigkeit angegeben. „Freie Fahrt für freie Bürger“ ist ein Slogan, den die Bundesregierung unterstützt. Immerhin ist Deutschland das einzige Land Europas ohne Tempolimit auf Autobahnen. Wollte man also das Gesundheitsrisiko senken, könnte man weitaus wirksamere Entscheidungen treffen als eine Impfpflicht gegen Masern. Dafür müsste ein Gesundheitsminister den Mut haben über die nächste Legislaturperiode hinauszudenken.
Nehmen Masernerkrankungen zu?
Neben der tödlichen Bedrohung durch Masern, die derzeit im westlichen Europa sicherlich kein Thema ist, wird die Impfpflicht zu durch die Zunahme an Masernerkrankungen begründet. Aber stimmt das denn?
Hier die offiziellen Zahlen der Ständigen Impfkomission (STIKO): Die bundesweite Inzidenz (Zahl der Neuerkrankungen pro Jahr) bei Masern lag im Jahr 2018 bei 0,7 Masernerkrankungen pro 100.000 Einwohner und war damit niedriger als im Jahr 2017 (1,1) und als der Median der Inzidenzen der 5 Vorjahre.
Eine Inzidenz von < 0,1 Masernerkrankungen/100.000 Einwohnern, die von der WHO als ein Indikator für ein mögliches Erreichen der Masernelimination angesehen wird, wurde 2018 erneut in Mecklenburg-Vorpommern wie auch im Saarland und in Thüringen er- reicht.
Masernerkrankungen nehmen also in den letzten Jahren nicht zu, sondern ab!
Faktencheck Masern und Masernimpfung nach Bundesländern
Wären da also noch die möglichen Komplikationen durch Masern. Sind manche Menschen eigentlich mehr gefährdet als andere? Und was muss man beachten, um Komplikationen bei Masern zu vermeiden?
Komplikationen bei Masern
Eine Gehirnentzündung tritt bei einem von tausend Erkrankten auf. Die sogenannte subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) als besonders gefürchtete Form der Hirnentzündung kann bei einem von 1 Mio. Erkrankten nach 6 bis 8 Jahren auftreten und verläuft dann sehr schwer. Komplikationen haben aber immer eine Vorgeschichte, zum Beispiel ein geschwächtes Immunsystem oder eine unsachgemäße Behandlung.
Wenn anfängliches Fieber und der damit gewöhnlich auftretende Hautausschlag unterdrückt werden, führt das häufig dazu, dass die Krankheit “nach innen schlägt” und das Gehirn befällt. Diese gefährliche Metamorphose von Hautausschlag zu Gehirnentzündung lässt sich erklären durch die Keimblattlehre der Embryologie.
Haut und Nerven-Sinnes-System entstehen aus dem sogenannten Ektoderm, einem der drei Keimblätter, aus dem sich alle Zellen und Organe differenzieren. Sie stehen ein Leben lang in kausaler Wechselwirkung. Wenn nun an einer Stelle dieses Systems etwas unterdrückt wird (Hautausschlag), tritt es an anderer Stelle in Erscheinung (Gehirnentzündung).
Vielleicht hatte man früher weniger Angst vor Masernkomplikationen, weil man aus Erfahrung um diesen Zusammenhang wusste und viel Aufmerksamkeit darauf richtete, den Ausschlag durch Hautreibungen, Salzhemden, Senfbrustwickel etc. zu fördern, um Komplikationen zu vermeiden. Auch ist bekannt, dass sogar die beginnende Gehirnentzündung durch das Auftreten des typischen Hautausschlags bei Masern ausheilen kann.
Von Befürwortern der Masernimpfung wird versucht, solche Überlegungen als überflüssig abzutun; Kinderkrankheiten werden als Übel ohne Nutzen dargestellt, das wir unseren Kindern besser ersparen sollten.
Zwischen 2008-2018 hatten lt. den infektionsepidemiologischen Jahrbüchern des Robert-Koch-Institutes (RKI) 94% der an Masern erkrankten in Deutschland keine Komplikationen.
In vielen Ländern, die von Hunger, Not, Krieg und Flucht betroffen sind, gibt es wesentlich mehr Fälle von Menschen, die Komplikationen durch Masern erleiden und daran sterben. Diese Menschen brauchen dringend Hilfe – aber in erster Linie nicht durch Impfstoffe, die an Meistbietende verkauft werden, sondern durch stabile politische Verhältnisse und etwas zu essen. In den Jahren 2015-2019 wurden von der Bundesregierung Rüstungsexporte in zum Teil politisch sehr instabile Länder in Höhe von 33,5 Milliarden Euro genehmigt – Tendenz steigend.
Das bringt für unser Land viel Geld und Wohlstand und für die betroffenen Ländern und Menschen viel Leid und das Risiko anfälliger für Kinderkrankheiten zu sein, als das eigentlich sein müsste.
Wie Masern-Komplikationen verhindern?
Dürften Kinder typische Kinderkrankheiten wieder bekommen, könnte das Risiko von Masern im Säuglings- und Erwachsenenalter weitgehend vermieden werden. Gestillte Säuglinge erkranken in den ersten neun Monaten nicht an Masern, wenn die Mutter Masern hatte (Nestschutz).
Hat die Mutter eine Masernipfung im Kindesalter bekommen, kann kein Nestschutz vermittelt werden. So kommt es zu einem prozentualen Anstieg der Masern im Säuglingsalter mit schweren Verlaufsformen – nicht aufgrund der Impflücken, sondern eben wegen der Masernimpfung, durch die ein von der Natur vorgesehener Schutz ausgehebelt wurde.
Diejenigen, die im Jugendalter noch keinen positiven Antikörper-Titer im Blut aufweisen, könnten dann mit viel geringeren Nebenwirkungen geimpft werden, um nicht im Erwachsenenalter zu erkranken.
Masernimpfung
Masernimpfungen sollten, wie jede andere medizinische Maßnahme im frühen Kindesalter wohl, überlegt sein.
Ab wann Masernimpfung?
Die Masernimpfung ist für Kinder in zwei Schritten vorgesehen. Die erste Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln soll im Alter von 11 bis 14 Monaten und die zweite Impfung als Auffrischung im Alter von 15 bis 23 Monaten durchgeführt werden.
Masernimpfung: wie oft?
Im Kleinkindesalter wird die Masernimpfung obligatorisch zwei mal durchgeführt. Grund dafür ist, dass auch Menschen, die nach einer Masernimpfung (zunächst) eine Immunität entwickelt haben, im weiteren Verlauf bei Masernkontakt erkranken können. Es gibt bei der Masernimpfung also ein sekundäres Impfversagen. Diese Menschen erkranken oft untypisch und man nennt diese Form einer Masernerkrankung “Vaccine-Modified Measles” (VMM). Menschen, die nach einer früheren Masernimpfung an “Vaccine-Modified Measles” (VMM) erkranken, können Andere mit Masern anstecken.
Masernimpfung: wie oft auffrischen?
Im Kindesalter wird die erste Masernimpfung (11. bis 14. Monat) aufgefrischt durch die zweite Masernimpfung (15. bis 23. Monat). Im Erwachsenenalter ist eine Auffrischung der Masernimpfung im Moment nicht vorgesehen. Voraussichtlich wird ein nachlassender Impfschutz gegen Masern im Erwachsenenalter bei Geimpften eine Auffrischung erforderlich machen.
Im Moment wird aber fatalerweise noch von einer lebenslangen Immunität gegen Masern ausgegangen. Ein Antikörpertest gibt Aufschluss über die Notwendigkeit einer Auffrischungsimpfung im Erwachsenenalter.
Masernimpfung: wie lange Schutz?
Die Aussagen dazu variieren erheblich. Ein lebenslanger Schutz wird offiziell noch angenommen, doch gibt es ernstzunehmende Belege, dass der Impfschutz nach Masernimpfung im Laufe des Lebens abnimmt.
Masernimpfung lebenslang?
Nach überstandener Masernerkrankung besteht ein lebenslanger Schutz, Zweiterkrankungen sind äußerst selten. Die Impfungen müssten dagegen lebenslang immer wieder aufgefrischt werden, weil die Immunität nachlässt. Dieser entscheidende Unterschied zwischen Masernimpfung und Masernerkrankung trägt dazu bei, dass eine Kinderkrankheit, die eigentlich typischerweise zwischen dem 3. und 7. Lebensjahr auftritt, zunehmend bei Erwachsenen und dann mit einem viel höheren Komplikationsrisiko ausbricht.
Wie lange ist die Masernimpfung gültig?
Die Masernipfung soll lt. der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI), Berlin lebenslang gültig sein: “Grundsätzlich wird von einer lebenslangen Immunität nach zweimaliger Impfung ausgegangen.” (RKI 2014). Mittlerweile räumen aber selbst Autoren des RKI ein Nachlassen der Impfimmunität nach Masernimpfung über die Jahre ein.
Grund dafür ist der fehlende Kontakt der an Masern Geimpften zu “echten Masernviren”. Offiziell bestätigt das RKI aber weiterhin die Annahme eines lebenslangen Impfschutzes nach Masernimpfung.
Masern trotz Masernimpfung
Tatsache ist: Die Impfung bietet keinen hundertprozentigen Schutz vor einer Ansteckung. Nach der ersten Impfung liegt der Schutz bei etwa 91%, nach der zweiten bei ca. 92-99%. Anders formuliert: Ein bis acht Menschen von 100 bekommen trotz Impfung Masern, wenn sie dem Virus ausgesetzt waren. Unter Ungeimpften stecken sich mindestens 90 von 100 an.
Übertragen von Masern nach Masernimpfung?
Eine Garantie dafür, dass Geimpfte keine Wilderreger verbreiten und somit andere Menschen nicht anstecken können, gibt es auch aus Expertensicht nicht!
So heißt es 2013 von der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (RKI): “Abgeschwächte Infektionsverläufe… werden bei Menschen beobachtet, bei denen infolge … einer nicht vollständig ausgebildeten Impfimmunität die Virusreplikation beeinträchtigt bzw. gestört ist und eine reduzierte Virämie vorliegt. Das Exanthem ist in diesen Fällen nicht voll ausgebildet, so dass eine klinische Diagnose erschwert ist; mit Ansteckungsfähigkeit muss jedoch gerechnet werden…”
Seit wann gibt es Masernimpfung in Deutschland?
Die Impfung wird in Deutschland seit 1973 öffentlich empfohlen, um Komplikationen einer Masernerkrankung, wie die Entzündung des Mittelohrs und der Lunge, zu vermeiden.
Angeblich soll die Masernimpfung eine abgeschwächte Infektion unter kontrollierten Bedingungen hervorrufen und die gleiche Antwort des Immunsystems wie die Masernerkrankung erzielen. Darüber hinaus sei die Masernimpfungen frei von Nebenwirkungen und unbedenklich. Wenn all diese Argumente für die Masernimpfung zuträfen, erschiene jeder kritische Standpunkt tatsächlich als unverständlich und verantwortungslos. Aber gibt es das wirklich: ein Medikament mit Wirkung und ohne Nebenwirkung? Kann man sich auf solche Aussagen verlassen?
Ist Wissenschaft rational und objektiv?
Der renommierte Wissenschaftshistoriker Thomas Kuhn zeigt in seinem wegweisenden Buch „Die Struktur wissenschaftlicher Revolutionen“, dass sich die meisten Wissenschaftler zu einem jeweils geltenden Wahrheitsmodell, einem Paradigma, bekennen, das vorgibt welche Fragen erlaubt sind, wie sie zu stellen und zu beantworten sind. Wissenschaftler unterliegen damit den üblichen Zwängen menschlichen Zusammenlebens, nicht zuletzt dem Gruppendruck, der von Kollegen und Institutionen ausgeht.
Masernimpfung bei Kindern & Babys
Das Masernschutzgesetz (MSG) sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten oder die Schule eine Masernimpfung vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.
Masernimpfung bei Erwachsenen
Von der Masernimpfpflicht sind auch bestimmte Gruppen von Erwachsenen betroffen. Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind) gegen Masern geimpft werden müssen.
Alle aus diesem Personenkreis nach 1970 Geborenen (ab dem 18. Lebensjahr) mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit müssen geimpft werden. Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft vorweisen.
Wie wird Masernimpfung nachgewiesen?
Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder nach überstandenen Masernerkrankung durch ein ärztliches Attest erbracht werden. Der Nachweis ist in der Regel gegenüber der Leitung der Einrichtung zu erbringen.
Müssen sich auch Kinder impfen lassen, die schon im Kindergarten oder in der Schule sind?
Kinder, die schon jetzt im Kindergarten und in der Schule oder in anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, müssen den Nachweis einer Masernimpfung oder überstandenen Masernerkrankung bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Ebenfalls möglich ist die Bestätigung einer zuvor besuchten Einrichtung, dass ein entsprechender Nachweis bereits dort vorgelegen hat.
Was passiert wenn nicht geimpft wird?
Nicht schulpflichtigen Kindern wird dann der Zutritt zu Gemeinschaftseinrichtungen wie Kita, Kindergarten oder Tagespflege untersagt. Dieses Vorgehen hebt allerdings die Chancengleichheit auf kindgerechte Förderung auf.
Ein Ausschluss vom Besuch der Schule kann bei schulpflichtigen Personen nicht ausgesprochen werden, heißt es im Gesundheitsministerium auf Nachfrage – und zwar auch dann nicht, wenn keine Masernimpfung nachgewiesen werden könne. Eine Zwangsimpfung komme ebenfalls „in keinem Fall in Betracht“.
Gibt es Geldstrafen, wenn man nicht Masern impft?
Geldstrafen sind im Gesetzestext der Bundesregierung vorgesehen – und zwar als “Bußgeld” und “Zwangsgeld”. Im Gegensatz zu einem Bußgeld, das nur einmal bis zu einer vorgesehenen Höhe von 2.500 Euro verhängt werden kann, wird ein Zwangsgeld immer wieder fällig.
Ziel des Zwangsgeldes ist gegen die Eltern von Schulkindern im Falle von nachhaltiger Impfverweigerung vorzugehen und die Masernimpfung zu erzwingen. Das obliegt dann den zuständigen Behörden der Bundesländer. Besonders brisant ist die Tatsache, dass Kita-Leitungen persönlich mit Bußgeldern belegt werden können, wenn ihre Einrichtung trotz Impfpflicht ungeimpfte Kinder aufnimmt.
Nebenwirkungen & Risiko
„Kinder haben ein Recht auf Gesundheit“ wird nun von vielen Kinderärzten lautstark verkündet und das Recht auf Gesundheit wird mit einem Recht auf Impfung gleichgesetzt.
Doch Gesundheit kann man nicht kaufen. Gesundheit ist ein fortwährender Übungsprozess, insbesondere des Immunsystems, das in seiner Heranreifung möglichst nicht irritiert werden sollte. Die Auseinandersetzung mit vielen verschiedenen Krankheiten auf einmal im Kleinkindesalter, in dem das Immunsystem noch gar nicht ausgereift ist, kann durchaus kritisch gesehen werden.
Nach der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind ein Recht auf Prävention. Es heißt, die Impfung könne eine Masernerkrankung effektiv verhindern. Dazu sind laut WHO Impfquoten von 95% und mehr notwendig, um die Krankheit vollständig auszurotten. Nach Angaben des Robert-Koch-instituts betrug die Impfquote bei Schulanfängern 2017 für die erste Masern-Impfung 97,1%. Die zweite Impfung hatten bei Schuleintritt 92,8% der Kinder.
Die Impfpflicht gegen Masern wurde also beschlossen, um eine Steigerung der Impfquote um 2,2% zu steigern. Eine Impfpflicht ist eine gewaltige Maßnahme, um so ein geringes Ziel zu erreichen, das nicht einmal garantiert, dass dadurch eine Elimination der Masern zu erreichen wäre.
Elimination der Masern bei 95% Impfquote?
Die Impfpflicht wurde beschlossen in der Überzeugung, dass eine Elimination der Masern bei 95% Impfquote garantiert ist. Tatsächlich werden in vielen Ländern mit einer ähnlichen Impfquote andere Erfahrungen gemacht – und ignoriert.
Beispiel Thailand: Obwohl die Durchimpfungsraten mit einer zweifachen Masernimpfung seit mehreren Jahrzehnten über 95% liegen, weisen nur etwa 50% der 21 – 25-Jährigen Masernantikörperspiegel auf – verglichen mit > 95% der über 35-Jährigen, die keine Masernipfung hatten und eine natürliche Immunität durch die überstandene Erkrankung besitzen.
Nebenwirkungen der Masernimpfung
Nebenwirkungen der Masernimpfung können wie bei allen Impfungen als lokale Impfreaktionen wie Rötung, Schmerzen und Schwellungen an der Injektionsstelle vorkommen und sind als harmlose Nebenwirkungen zu betrachten. Als seltene Nebenwirkung kann auch eine allergische Reaktion gegen Inhaltsstoffe der Masernimpfung auftreten, beispielsweise eine Allergie gegen das Antibiotikum Neomycin.
Um Nebenwirkungen der Masernimpfung umfassend zu erkennen, reicht es aber nicht aus, nur die unmittelbar nach Impfung auftretenden Reaktionen wie Allergien, Krampfanfälle, Entwicklungsrückschritte und -verzögerungen etc. zu dokumentieren. Auch der scheinbare Nachweis, dass die Masernimpfung nicht ursächlich mit dem Auftreten von chronischen Darmentzündungen und Autismus zusammenhängt, ist noch keine Unbedenklichkeitsgarantie.
Wir wissen heute noch nicht, welche nachteiligen Auswirkungen die Anstrengungen der Naturwissenschaft für zukünftige Generationen haben (s. Long Covid).
Es scheint, dass die Euphorie über das Machbare den kritischen Blick auf mögliche Folgen trübt. Unsere Kinder könnten dabei die Leidtragenden sein, wenn Eltern in der Anspruchshaltung leben, dass ihre Kinder ein Recht auf Gesundheit haben, das man mit Geld bezahlen kann.
Viel bedeutsamer für ein sich entwickelndes Immunsystem ist eine sichere Bindung – und dafür sind Zeit, Zuwendung und verantwortungsvolle Zuversicht erforderlich.
Mehr Gesundheit durch Impfungen?
Die Naturwissenschaft beherrscht und verwandelt die Welt seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert. Louis Pasteur (1822-1895), der als Mitbegründer der medizinischen Mikrobiologie einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung von Impfstoffen geleistet hat, sagte dazu:
Setzt euch ein, ich beschwöre euch, für diese heiligen Einrichtungen, denen wir den bezeichnenden Namen Laboratorium geben. Fordert ihre Vermehrung und glanzvolle Ausgestaltung, es sind die Tempel des Reichtums und der Zukunft. Dort nämlich wächst die Menschheit, dort wird sie stärker und besser.
Louis Pasteur
Ein Großteil des Erfolgs der naturwissenschaftlichen Medizin im 20. Jahrhundert ist sicherlich auch auf Schutzimpfungen und verbesserte Hygiene zurückzuführen sein. Aber ist die Welt damit “stärker und besser” geworden? Unstrittig ist an Pasteurs Prophezeihung einzig der sprunghafte Anstieg der Weltbevölkerung von einer Milliarde Menschen im Jahr 1800 auf drei Milliarden 1960 und sieben Milliarden heute.
Es gibt jedoch Grund zu Vermutungen, dass die gesamte Weltbevölkerung in den vergangenen 200 Jahren nicht gesünder, sondern nur anders krank geworden ist. Die großen Herausforderungen der modernen Medizin liegen jetzt nicht mehr bei den hochfieberhaften Erkrankungen im Kindesalter, sondern bei den Erkrankungen des Alters, wie Krebs, Herz-Kreislauferkrankungen und chronisch-degenerativen Erkrankungen wie Parkinson oder Demenz.
Die Keime, die Infektionskrankheiten auslösen, sind durch Impfungen jnicht verschwunden, sie haben sich nur angepasst und verändert. Allein an nosokomialen Infektionen, also Infektionen, die in Krankenhäusern erworben werden, erkranken 800.000 bis 1,2 Millionen Menschen und sterben 20.000 bis 30.000 Menschen pro Jahr in Deutschland. Besonders gefährlich sind Infektionen mit sogenannten multiresistenten Keimen, gegen die gängige Antibiotika wirkungslos geworden sind.
Sind Impfungen generell schlecht?
Es kann nicht um die Frage gehen, ob Impfungen gut oder schlecht sind. Das wäre so unsinnig, wie darüber zu diskutieren, ob Blinddarmoperationen oder Antibiotika gut oder schlecht sind. Es kommt immer auf den Einzelfall an und kann nie pauschal bewertet werden.
Antibiotika können beispielsweise Leben retten – können aber durch eine zu häufige und undifferenzierte Breitband-Anwendung auch schädlich sein und haben so zur Verbreitung von multiresistenten Keimen geführt, die ein ernstes Problem gerade für Kinder und chronisch kranke Menschen darstellen.
“Die Antibiotikaresistenz droht hundert Jahre medizinischen Fortschritts zunichtezumachen“ warnte WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom. Genauer gesagt: Die fehlerhafte ärztliche Verordnung eines potentiell wirkmächtigen Medikaments droht hundert Jahre medizinischen Fortschritts zu ruinieren. In vielen Ländern werden nach WHO-Angaben mehr als die Hälfte der Antibiotika falsch eingesetzt.
Wir sollten aus diesen Fehlern lernen und Medikamente, zu denen auch Impfungen zählen, nicht falsch einsetzen – und Zwang ist immer falsch!
Allergien und Autoimmunerkrankungen durch Impfungen?
Die Zunahme von sogenannten atopischen Erkrankungen im Kindesalter – dazu zählen etwa Neurodermitis (ca. 20% aller Kinder; 80% erkranken bereits im 1. Lebensjahr), Heuschnupfen (ca. 15% aller Kinder) und allergisches Asthma bronchiale (ca. 10% aller Kinder) – zeugt von einer zunehmenden Sensibilität und Irritabilität des Immunsystems.
Um die Ursache dafür verstehen zu können, braucht es einen klaren und schonungslosen Blick, der weniger von Überzeugungen, als von Forschergeist geprägt ist. Dieser Blick muss kritisch auf alles gerichtet werden, was auf das Immunsystem eines allergischen Kindes seit der Zeugung eingewirkt haben könnte – und dazu zählen auch die Impfungen.
Alarmierend ist auch der Anstieg der Autoimmunkrankheiten, die heute zahlenmäßig die häufigsten chronischen Erkrankungen sind. Sie haben gemeinsam, dass das eigene Abwehrsystem Antikörper gegen körpereigenes Gewebe bildet. Der Organismus scheint sich selbst fremd geworden zu sein. Bei diesen Krankheitsformen muss irgendwann eine massive Irritation des Immunsystems stattgefunden haben.
Impfungen und Krebs
Die Krankheiten haben sich im Laufe der Zeit gewandelt von hochfieberhaften bakteriellen, entzündlichen Infektionen des Blut- und Stoffwechselsystems zu “kalten” viralen, chronischen Erkrankungen vor allem des Nervensystems. Die Abnahme der fieberhaften Erkrankungen wird erkauft durch eine Reaktionsschwäche des Organismus.
Eine solche Anergie tritt immer als Vorstufe zur Allergie (Überreaktion des Immunsystems) und Krebserkrankung (Kapitulation des Immunsystems) auf. Womöglich verhindert die Impfung verhältnismäßig harmlose, entzündliche Krankheiten, leistet damit aber schwersten chronischen Erkrankungen Vorschub, zu denen auch Krebs zählt. Studien zeigen (Albonico et al. 1998), dass das Krebsrisiko nach einer Masernerkrankung in der Kindheit auf Lebenszeit um 20% sinkt.
Vorteile durch Masern?
Das Größte Problem, dass durch massenhafte Impfungen in der westlichen Welt deutlich wird, ist die Tatsache, dass hier Krankheit als etwas völlig überflüssiges gilt. Rudolf Steiner, der in seinem Denken und Schaffen eine erweiterte Welt- und Menschenkenntnis zum Ausdruck brachte, sagte dazu:
Das ist gerade die Folgerung und Gabe der Krankheit, dass das Starke erworben werden muss…Wollen wir die Stärke, die Gesundheit, dann müssen wir ihre Vorbedingung, die Krankheit, mit in Kauf nehmen.
Rudolf Steiner
Dieses Thema ist äußerst komplex. An dieser Stelle kann ich nur skizzenhaft Aspekte der anthroposophischen Medizin, die Kinderkrankheiten mit einer erweiterten Welt- und Menschenkenntnis betrachtet, darstellen.
Gerade bei Kinderkrankheiten wird deutlich, dass die Erkrankung nicht nur ein Ergebnis infektiöser Prozesse der Vergangenheit ist, sondern auch eine in die Zukunft weisende Aufgabe hat. Im Krankheitsgeschehen wird Vergangenes überwunden, um Zukünftiges zu verwirklichen. Die Krankheit ist hier Mittel zum Zweck, um eine Neuordnung herzustellen.
Diese Metamorphose wird im Kindesalter von keinem anderen Organ so deutlich repräsentiert wie von der Haut. Bei den klassischen Kinderkrankheiten wie Röteln, Windpocken, Masern und Scharlach ist immer auch die Haut der Ort der Krankheitsauseinandersetzung.
Auffällig ist, dass einige Kinderkrankheiten einen besonders hohen „Manifestationsindex“ haben. Dieser Index besagt, in wie vielen Fällen der Kontakt mit dem Erreger zur Krankheit führt. An Masern erkranken min. 95% der Infizierten, und man kann sich fragen, warum so viele Kinder diese Krankheit bekommen (sollen?). Masern scheinen die Kinderkrankheit zu sein, in der sich das inkarnierende Wesen am stärksten mit den vererbten Merkmalen vorhergegangener Generationen radikal auseinandersetzt, um sich zu individualisieren.
Tatsächlich erlebt man nach überstandener Masererkrankung bei genauer Betrachtung des Kindes beinahe immer eine auffallende, eigentümliche Veränderung in Haltung, Verhalten und Gesichtsausdruck. Das Kind wirkt als eigenständiges Wesen mehr auf dieser Welt angekommen.
Der Mensch muss nach dieser Auffassung krank werden können, um das individuelle Menschsein zu verwirklichen. Dies ist untrennbar mit der Frage nach der Freiheit verbunden: Auf geistiger Ebene bekommt der Mensch seine Freiheit durch das Zugeständnis der Irrtumsmöglichkeit. Auf seelischer Ebene wird der Mensch frei durch den Verlust der Instinkte, die das Tier zwar sicher, aber unfrei leiten. Auf organischer Ebene ist es die Möglichkeit zu erkranken, um Altes zu erneuern, welche die Errungenschaft der Freiheit mit sich bringt.
Diese Freiheit in der individuellen menschlichen Entwicklung ist auch immer mit Unsicherheit und Risiko verbunden. Eltern und Mediziner stehen vor der Herausforderung, sich dieser Gefahr in zumutbarem Maß zu stellen. Gerade die Kinderkrankheiten sind Kennzeichen von freier Individuation. Eine Impfpflicht gegen Masern richtet sich gegen freie und individuelle Entscheidung und Entwicklung.
Eine Gesellschaft, die Risiken immer stärker kontrollieren will, steuert auf ihren Tod zu.
Didier Sornette, Professor für Risikoforschung an der ETH Zürich
Machen Sie von Ihrem Grundrecht der freien Meinungsbildung Gebrauch – gerade bei Fragen, die unsere Gesundheit betreffen. Hier ist noch mehr Selbstverantwortung, Mut und Mitspracherecht gefragt als Hörigkeit auf Institutionen, deren Empfehlungen nicht ausschließlich auf medizinischen, sondern leider auch auf politischen und wirtschaftlichen Interessen basieren.
Impfpflicht verfassungswidrig?
Die Masernimpfung ist beschlossen und rechtskräftig. Aber ist die Impfpflicht auch rechtskonform?
Eine medizinische Maßnahme muss nach den Richtlinien der Genfer Deklaration für Ärzte mit dem informierten Einverständnis des autonomen Patienten geschehen und im Fall von nicht einwilligungsfähigen Kindern ihrer sorgeberechtigten Kinder. Dadurch ist das Verhältnis von Ärzten und Patienten von Information und nicht von Macht geprägt. Diese Basis ist angemessen für eine moderne Arzt-Patienten-Beziehung.
Die UNESCO hat 2005 einstimmig formuliert:
Jede präventive, diagnostische und therapeutische medizinische Intervention hat nur mit vorheriger, freier und nach Aufklärung erteilter Einwilligung der betroffenen Person auf der Grundlage angemessener Informationen zu erfolgen.
UNESCO
Die UNESCO ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. In der Präambel ihrer Verfassung wurde festgehalten:
Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden.
UNESCO
Frieden ist nur zwischen freien Menschen möglich. Die persönliche Freiheit wird jedem Menschen im Grundrecht der Bundesrepublik Deutschland garantiert:
- das Grundrecht des Kindes auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG)
- das Grundrecht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder (Art. 6 Abs. 2 GG)
- das Grundrecht auf Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG)
Eine Impfpflicht bedeutet einen unzulässigen Eingriff in diese Grundrechte. Weder die Verhältnismäßigkeit noch die Notwendigkeit einer derart drastischen Maßnahme sind aktuell begründbar.
Es liegt ein verfassungsrechtliches Gutachten zum Masernschutzgesetz vor, das Herr Prof. Dr. Stephan Rixen, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth, im Auftrag des Vereins Ärzte für Individuelle Impfentscheidung erarbeitet hat. Das Gutachten kommt eindeutig zu dem Ergebnis, dass das Masernschutzgesetz gegen zentrale Grundrechte unserer Verfassung verstößt.
Auch der Deutsche Ethikrat spricht sich gegen eine generelle Impfpflicht aus. Das Wissenschaftler-Gremium sieht eine allgemeine staatliche Impfpflicht für alle Erwachsenen oder Kinder als “nicht gerechtfertigt” an. Das Gremium empfiehlt stattdessen eine Impfpflicht nur für bestimmte Berufsgruppen etwa im Gesundheitswesen und im Bildungsbereich, wie Lehrer, Erzieher, Ärzte und Pflegekräfte.
Begründet wird diese Haltung gegen eine Masern-Impfpflicht unter anderem mit den schon jetzt sehr hohen Impfquoten bei Kleinkindern und Schulkindern. Im Moment erhalten 97 Prozent der Kinder eine Erstimpfung gegen Masern – durch freiwilliges Handeln der Eltern.
Was tun gegen Impfpflicht?
Eltern mit von der Impfpflicht betroffenen Kindern können Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen. Dies kann direkt ohne den oft langwierigen “Weg durch die Instanzen” geschehen.
Eine solche Beschwerde kann über den Rechtsanwalt ihres Vertrauens eingereicht werden, der die schon erstellten Gutachten und noch zu erstellenden juristische Schriftsätze der Initiative freie Impfentscheidung e.V. für diese Beschwerde nutzen kann.
Erstellungsdatum:
10.01.2011
Autor:
Markus Breitenberger, Heilpraktiker und Homöopath in eigener Praxis seit über 25 Jahren. Viele Jahre Referent zum Thema: Individuelle Impfentscheidung. Autor von 2 Gesundheitsratgebern im GU-Verlag und zahlreichen medizinischen Fachartikeln.
Quellen:
Masernimpfung mit unspezifischem Zusatznutzen?, 02/2019
Autism and multiple sclerosis following measles vaccination: update on current knowledge, 06/2015
Ein Pro und Contra zur Impfpflicht, Deutsches Ärzteblatt 2013
Masern: Der Zwang zum Kombinationsimpfen wird Folgen haben, Deutsches Ärzteblatt 2020